§ 5 Rechte der Mitglieder
- Aktive Mitglieder haben die Rechte
- auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- zur Benutzung der Sportanlagen, der Sportgeräte sowie des übrigen Inventars des Vereines im Rahmen der Benutzungsordnung.
- zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.
- Die passiven Mitglieder haben die Rechte
- auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
- zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.