§ 5 Rechte der Mitglieder

  1. Aktive Mitglieder haben die Rechte

    a)  auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendethaben.

    b)  zur Benutzung der Sportanlagen, der Sportgeräte sowie des übrigen Inventars des Vereinesim Rahmen der Benutzungsordnung.

    c)  zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.

  2. Die passiven Mitglieder haben die Rechte

    a)  auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.

    b)  zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.