§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Es wird unterschieden zwischen folgenden Mitgliedern:

  • aktive Mitglieder
    Aktive Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die in dieser Satzung für „Mitglieder“ und „aktive Mitglieder“ beschrieben sind.

    Als „Kinder- und Jugendliche“ gelten Mitglieder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

  • passive Mitglieder
    Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Passive Mitglieder sind Fördermitglieder. Sie haben alle Rechte und Pflichten, die in dieser Satzung für „Mitglieder“ und „passive Mitglieder“ beschrieben sind.

  • Ehrenmitglieder
    Personen, die sich um das Wohl des Vereins besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag unter Zustimmung von 2/3 der zur Mitgliederversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben das Recht aktiver Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Die Ernennung kann auf dieselbe Weise wieder rückgängig gemacht werden.

Mit dem Aufnahmeantrag bestätigt jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechtes nach §§ 21 - 79 BGB Folge zu leisten.