§ 14 - Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Der Vorsitzende:

    1. Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Vereins. Er beruft und leitet die Mitgliederversammlung sowie die Vorstandssitzungen.

    2. Der Vorsitzende hat die Verpflichtung, über alle Interessen des Vereins zu wachen und ihn nach außen zu vertreten. Er hat alljährlich der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Jahresbericht vorzulegen.

  2. Der stellvertretende Vorsitzende

    Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in der Erfüllung seiner Aufgaben. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden hat er die unter 1.) genannten Verpflichtungen zu übernehmen.

  3. Der Kassenwart:

    1. Der Kassenwart führt die Kasse des Vereins und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Der ordentlichen Mitgliederversammlung hat er die Jahresabrechnung und eine Vermögensabrechnung vorzulegen.

    2. Der Kassenwart ist berechtigt, die laufenden Ausgaben mit Genehmigung des Vorstandes zu tätigen.

    3. Der Kassenwart ist verpflichtet, für rechtzeitigen Eingang der fälligen Beträge zu sorgen, an säumige Zahler Mahnungen sowie bei deren Erfolglosigkeit rechtliche Schritte einleiten zu lassen.

  4. Der Sportwart

    1. Der Sportwart ist für die Ansetzung und Durchführung der Punktspiele sowie sonstige Sportveranstaltungen verantwortlich.

    2. Er nimmt die Einteilung der Plätze für das Mannschaftstraining und Sportveranstaltungen vor.

  5. Der Jugendwart

    1. Der Jugendwart ist für die Betreuung der Jugendarbeit zuständig.

    2. Er soll vor allem mit dem Sportwart, den Sprechern der Jugendlichen sowie den Vereinstrainern möglichst eng kooperieren.

  6. Der Schriftführer

    Der Schriftführer hat die Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen zu führen und diese mit dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.

  7. Der Platz- und Gerätewart

    1. Der Platz- und Gerätewart ist im Rahmen des Vorstandes für alle Geräte und die Anlage zuständig.

    2. Er überwacht die Pflege und Wartung der Sportanlagen sowie des beweglichen Inventars.

    3. Er gibt dem Platzwart bzw. den zuständigen Mitgliedern oder externen Dienstleistern fachliche Anweisungen und entscheidet über die Bespielbarkeit der Plätze.

  8. Der Pressewart

    Der Pressewart nimmt die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins wahr.