§ 10 - Mitgliederbeiträge

  1. Die Beitragsstruktur und Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

  2. Ist ein Mitglied mit einem Betrag in Verzug, so kann der fällige Betrag inklusive anfallender Mahngebühren auf dem Rechtsweg eingefordert werden.